1. Energieausweise sind ab 01.07.2008 für Bestandsgebäude beim Verkauf oder Neuvermietung verpflichtend für Wohngebäude die bis zum 31.12.1965 erbaut wurden. 2. Energieausweise sind ab 1 Januar 2009 für Bestandsgebäude beim Verkauf oder Neuvermietung verpflichtend die ab dem 01.01.1966 erbaut wurden. 3. Planen Sie ein Haus zu kaufen muss der Eigentümer wenn Sie dies verlangen Ihnen ein Energieausweis vorlegen. 4. Der Energieausweis gilt 10 Jahre. Der Energieausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes und gibt sinnvolle Vorschläge zur energetischen Verbesserung des Wohngebäudes.
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